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Beginnt in 4 Monate, 18 Tage
März 15, 2021
Bremen – SuB
Schlachte 27/28 - 28195 Bremen
0421 - 684 572 49
Flyer_15.-17.03.+28.-30.06._Flexibilisierung_von_Arbeitszeit_und_Entlohnung-Flexibilität_ohne_Ende
Termin/ Ort:
15.-17.03.2021 in Bremen- Anmeldeschluss: 02.02.2021
28.-30.06.2021 in Bremen- Anmeldeschluss: 17.05.2021
Beginn am 1. Tag: 10 Uhr
Ende am 3. Tag: 13 Uhr
Flexibilisierung von Arbeitszeit und Entlohnung
Flexibilität ohne Ende?
Betriebliche Arbeitszeitregelungen sind für alle Beschäftigten von enormer Bedeutung und gehören somit zu Recht zu den zentralen Aufgaben von Betriebsräten im Rahmen der sozialen Mitbestimmung. Allerdings sind die Regelungen häufig auch sehr komplex und nicht immer vorteilhaft für die Kolleginnen und Kollegen.
In diesem Seminar lernen Sie alle gängigen Arbeitszeitmodelle kennen. Flexibilität um jeden Preis – wie häufig von den Arbeitgebern gefordert – kann schnell zu Nachteilen bei den Beschäftigten führen. Deshalb werden in diesem Seminar die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrates bei Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und auch die die Flexibilisierung der Entlohnung ausführlich besprochen. Wir zeigen Ihnen wie Nachteile für die Beschäftigten vermieden und Ausgleichsleistungen beim Arbeitgeber durchgesetzt werden können.
Seminarinhalt
- Das Arbeitszeitgesetz – gesetzliche Vorgaben
- Abgrenzung: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag
- Mitbestimmungsrechte des BR nach § 87 BetrVG
- Was bedeutet flexible Arbeitszeit?
- Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten
- Gestaltung von Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung gesetzlicher und tariflicher Regelungen
- Arbeitszeitkonten, Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeit
- Probleme der flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge, Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung
- Inhalte von Betriebsvereinbarungen zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen
- Entgeltflexibilisierung: Was bedeutet das?
- Welche Vereinbarungen sind sinnvoll?
- Zulagen, Prämien, Umsatz- und Gewinnbeteiligung
- Mitbestimmungsrechte gem. BetrVG bei flexiblen Arbeitszeitmodellen und Entgelten
Schulungsanspruch
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme sind nach § 40 Abs. (1) BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen.
>> 1.150,- € zzgl. MwSt., inkl. Unterkunft, Verpflegung, Seminarunterlagen
>> 850,- € zzgl. MwSt., exkl. Unterkunft, inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen
Zusätzliche Übernachtungen werden mit je 95,- Euro, zzgl. MwSt. extra berechnet!